FAQ - Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf sämtliche Fragen.
Fragen vor der ersten Therapie
Wie erhalte ich einen Termin?
Sie erreichen mich tagsüber telefonisch unter 0681 20 500 523 von Montag bis Freitag. Wenn ich Ihren Anruf nicht entgegen nehmen kann, rufe ich Sie so bald wie möglich zurück. Bitte hinterlassen Sie mir eine Nachricht.
Senden Sie mir auch gerne ein Email anfrage@physio-klestil.at.
Benötige ich eine ärztliche Verordnung?
Ja, um eine Physiotherapie zu erhalten, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung.
Eine Ausnahme stellen präventive Maßnahmen am gesunden Menschen dar. Hierfür benötigen sie keine ärztliche Verordnung.
Besteht ein Vertrag mit den Krankenkassen?
Ich bin Wahltherapeutin, das bedeutet ich habe keine Verträge mit den Krankenkassen. Nach Ende der Behandlungs-Serie erhalten Sie eine Honorarnote. Nach deren Begleichung können Sie sich einen Teil der Behandlungskosten von Ihrer Krankenkasse zurück erstatten lassen. Die aktuellen Tarife können Sie bei mir oder bei Ihrer Krankenkasse erfragen.
Muss ich meine Verordnung bewilligen lassen?
Stand Sommer 2025:
Physiotherapie ist zur Zeit bei allen Krankenkassen bewilligungsfrei.
Bewilligungspflicht im Detail:
ÖGK: Bewilligungspflicht ausgesetzt bis 30. Juni 2027
BVAEB: keine Bewilligungspflicht
SVS: Erste Behandlungsserie keine Bewilligungspflicht, ab der 11. Behandlungseinheit wird eine Bewilligung erforderlich
Vorbehaltlich etwaiger Änderungen.
Aktuelle Informationen finden Sie auch auf den Websites der jeweiligen Krankenversicherungen.
Wie lange ist die Wartezeit auf einen Termin?
Aktuell beträgt die Wartezeit ca. 1-2 Wochen.
Ich habe eine geplante Operation. Kann ich schon vorher Termine vereinbaren?
Ja, Sie können bereits vorher Termine vereinbaren, ich empfehle dies sogar ausdrücklich, damit wir nach Ihrer Operation umgehend mit den Behandlungen beginnen können. Die aktuelle Verordnung bringen Sie dann bitte bei Ihrem ersten Termin mit.
Werden Hausbesuche angeboten?
Nein, aktuell werden keine Hausbesuche angeboten.
Wo befindet sich die Praxis?
Meine Praxis befindet sich in der Arena in Fohnsdorf (Bezirk Murtal).
Autobahn: S36, Autobahn-Abfahrt: Judenburg-Ost.
Praxis-Adresse:
Praxis für Physiotherapie
Sandra Klestil, MSPhT
Arena am Waldfeld 13 / 2 /17
A-8753 Fohnsdorf
Ist die Praxis öffentlich erreichbar?
Ja, meine Praxis ist durch die Lage (Arena Fohnsdorf) öffentlich gut erreichbar.
Ist ein Fahrstuhl im Gebäude vorhanden?
Ja, ein Fahrstuhl befindet sich gleich rechts nach dem Haupteingang.
Häufige Fragen während des Behandlungsprozesses
Was soll ich zur Therapie mitbringen?
- Ärztliche Verordnung mit Diagnose und Art der Therapie
(Bei präventiven Maßnahmen benötigen Sie keine Verordnung.) - Aktuelle Befunde
- Großes Badetuch oder Leintuch
- Rutschfeste Hausschuhe oder rutschfeste Socken
Was passiert beim Erst-Termin?
Beim Erst-Termin erfolgen die erforderlichen adminstrativen Tätigkeiten, die Anamnese, die physiotherapeutische Befundung und wir besprechen Ihr Therapieziel, die therapeutischen Maßnahmen und den Behandlungsplan. In der Regel dauert der erste Termin länger als die Folgetermine. Für Ihren Erst-Termin plane ich für Sie ausreichend Zeit ein.
Ich kann meinen Termin nicht einhalten, was ist zu tun?
Termine, die von Ihnen nicht wahrgenommen werden können, müssen bitte spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, andernfalls muss ich die für Sie reservierte Zeit in der Höhe des vereinbarten Behandlungs-Tarifs leider in Rechnung stellen. Ich bitte um Ihr Verständnis.
Wie viele Behandlungen erhalte ich?
Die Anzahl, Art und Dauer der Behandlungseinheiten richten sich nach Ihrem aktuellen Beschwerdebild.
Gibt es in der Physiotherapiepraxis auch physikalische Therapien und Massagen?
Aktuell werden keine physikalischen Therapien (z.B. Elektrotherapie, Ultraschall, Fango) oder Massage-Behandlungen angeboten.
Werden auch Lymphdrainagen angeboten?
Manuelle Lymphdrainagen biete ich in Kombination mit einer Physioherapie an.
Wie kann ich eine Verlängerung erhalten?
Für eine weitere Therapie-Serie benötigen Sie eine neue Verordnung.
Bei der SVS benötigen Sie aktuell (Stand 2025) dafür eine Bewilligung. ÖGK und BVAEB sind derzeit bewilligungsfrei.
Nach der Behandlung
Wie erfolgt die Abrechnung?
Sie erhalten am Ende der Therapieserie eine Honorarnote mit Datum, Art und Dauer der erfolgten Behandlungen. Diese können Sie nach deren Begleichung mit Ihrer ärztlichen Verodnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?
Sie können bar, mittels Debit-Karte oder per Überweisung bezahlen.
Es besteht die Möglichkeit im Voraus, nach jeder Behandlungseinheit, zwischendrin oder am Ende der Therapieserie alle Behandlungseinheiten auf einmal zu begleichen.
Was benötige ich für die Einreichung meiner Rechnung?
Für die Rückerstattung Ihrer Behandlungskosten benötigen Sie folgendes:
- Honorarnote
- Zahlungsbestätigung (bei Barzahlung auf Honorarnote vermerkt, bei Überweisung bitte Bestätigung über die Zahlungsanweisung)
- Ärztliche Verordnung im Original
Wie viel Geld erhalte ich von meiner Krankenkasse zurück?
Ihre Krankenkasse übernimmt einen Teil Ihrer Behandlungskosten, wie viel ist von Ihrer Krankenkasse abhängig.
Die österreichischen Krankenkassen aktualisieren ihre Tariflisten regelmäßig und stellen diese auf ihren Websiten online.
Sie können die aktuellen Rückerstattungs-Tarife direkt bei Ihrer Krankenkasse oder auch bei mir erfragen.
